Teamsatzung

Leipzig Tactical Force

Stand: 19.04.2025

1. Allgemein

  1. Das Team hat den Namen „Leipzig Tactical Force“, Kurzform „L-T-F“ und bildet eine Interessensgemeinschaft.
  2. Das Team hat seinen Sitz in der Region Leipzig.
  3. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
  4. Um eine leichtere Lesbarkeit der Satzung zu erreichen, erfolgen die folgenden Ausführungen in maskuliner Form.

 

2. Zweck und Mittel

  1. Das Team verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und keine wirtschaftlichen:
    1. Die Teilnahme an gemeinsamen Freizeitaktivitäten sowie an Veranstaltungen mit dem Thema Airsoft als auch die Durchführung solcher.
    2. Die Förderung von Sport und körperlicher Aktivität.
    3. Die Förderung von Teamgeist sowie individueller Persönlichkeitsentwicklungen, 
    4. Sowie Spaß am Hobby.
  2. Das Team vertritt keinerlei politischen sowie religiösen Motive und distanziert sich von jeglichen extremen.
  3. Das Team handelt uneigennützig und strebt primär keine eigenen finanziellen Gewinne an.
  4. Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.
  5. Es gibt einen Mitgliedsbeitrag, der einmal im Monat auf das Teamkonto abgeführt werden soll. 
    1. Dieser ist freiwillig!
    2. Mitglieder die keinen Beitrag zahlen, profitieren allerdings nicht von evtl. beschafften Mitteln, und haben keinerlei Anspruch auf etwaige Vergünstigungen. 
    3. Ein aussetzen des Beitrags muss mindestens dem Kassenwart mitgeteilt werden.
  6. Die Höhe des Beitrags wird anhand von Wahlen in der Mitgliederversammlung bestimmt und gegebenenfalls auch angepasst. 
    1. Voller Beitragssatz:            10€ pro Monat     
    2. Ermäßigter Beitragssatz:    5€ pro Monat
    3. Ermäßigungsberechtigt sind: Schüler, Studenten, Azubis, Rentner, Arbeitslos bis max. 3 Monate 
  7. Die Mittel des Teams dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke beschafft und genutzt werden. 
  8. Diese sind unter anderem:
    1. Kosten / Unterstützung für gemeinsame Veranstaltungen
    2. Beschaffung von Materialien die allen Mitgliedern zugänglich und nutzbar sind 
    3. Unkostenbeiträge für Fahrten mit Teamnutzen
    4. Laufende Kosten wie zum Beispiel Website-Unterhaltung
    5. Teilnahmegebühren
  9. Es darf keine Person durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  10. Beim Verlassen des Teams können bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden, dies ist in Textform zu beantragen. 
  11. Eine Rückerstattung der Beiträge umfasst nur aktuell vorhandene Barmittel. 
    1. Verrechnet wird wie folgt: Geleistete Einzahlungen des Mitgliedes – Anteilig ermittelte Teamausgaben im Zeitraum der Zugehörigkeit = Auszahlungsbetrag
    2. Bereits angeschaffte und bezahlte Teammittel bleiben von einer Verrechnung unberührt und bleiben vollständig in Teambesitz.
    3. Teammittel können nur berücksichtigt werden, wenn ein begründeter Bedarf an dem Mittel besteht und das Team in mindestens 2/3 Mehrheit zustimmt.
    4. Ist dies der Fall, muss das zu berücksichtigende Mittel Anteilig Verrechnet werden.

 

3. Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Teams kann jede/jeder volljährige natürliche Person werden, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
  2. Jedes Mitglied erhält eine Kopie der Satzung als Papierform.
  3. Die Mitgliedschaft ist dem Vorstand in Textform als Bewerbung zu beantragen.
  4. Die Mitgliedschaft erfolgt über ein Auswahlverfahren.
    1. Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt durch Zusage des Vorstands.
    2. Nach dem Auswahlverfahren und der Zusage trägt der angenommen vorerst den Titel „Rookie“.
    3. Rookie’s dürfen kein Mitglied oder Anwärter in einem anderen inhaltlich gleichgestellten Team oder Verein sein.
    4. Das Auswahlverfahren beginnt mit der erstmaligen Teilnahme an einem Spiel und umfasst folgende Punkte: Team-Kompatibilität, Grundverständnis für das Hobby,
    5. Bereitschaft sich eigene Ausrüstung zu besorgen (gerne mit Beratender Unterstützung des Teams)
    6. Das Auswahlverfahren ist nicht kürzer als 3 Kalendermonate und darf nicht länger als 12 Kalendermonate andauern. Innerhalb dieses Zeitraumes ist über eine Aufnahme zu entscheiden. Das Auswahlverfahren endet durch Zusage oder Ablehnung.
    7. Die Dauer des Auswahlverfahrens richtet sich nach dem Leistungsbild des Rookie´s und des Zuspruchs des Teams.
    8. Die Entscheidung zur Aufnahme tragen alle Stimmberechtigten des Teams mit einer einfachen Mehrheit.
  5. Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Rookie‘s, wenn das Team eine Aufnahme mit einer einfachen Mehrheit befürwortet.
    1. Die Aufnahme ist allen am Verfahren beteiligten in Textform durch den Vorstand bekanntzugeben.
    2. Die aufgenommene Person trägt alsdann den Status „Mitglied“.
  6. Die Mitgliedschaft bzw. Ehrenmitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes bzw. Ehrenmitgliedes.
    1. Der Austritt ist dem Vorstand mitzuteilen. Der Austritt erfolgt nach Ablauf eine beidseitige Bedenkzeit von mindestens 24 Stunden aber nicht länger als 48h. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das Mitglied bzw. Ehrenmitglied seine Entscheidung zurücknehmen.
    2. Ein Ausschluss erfolgt auf Entscheidung des Vorstands, unter der Bedingung eines nachvollziehbaren Grundes und benötigt eine 2/3 Mehrheit.
    3. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist allen am Verfahren beteiligten in Textform durch den Vorstand bekanntzugeben.
  7. Ein Mitglied wechselt in eine Ehrenmitgliedschaft durch Entscheidung des Vorstandes mit einer einfachen Mehrheit und trägt den Status „Ehrenmitglied“. Ehrenmitglieder sind von Aufgaben der Mitgliedschaft befreit.

 

4. Organe

  1. Organe des Teams sind:
    1. Der Vorstand,
    2. Der Vertreter,
    3. Der Kassenwart,
    4. Die Mitgliederversammlung
    5. Die Mitglieder, Ehrenmitglieder und Rookies

5. Vorstand

  1. Der Vorstand des Teams besteht aus einem gewählten Mitglied.
  2. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch eine Wahl aller Stimmberechtigten Mitglieder.
  3. Der Vorstand wird für unbestimmte Zeit bestellt.
  4. Die Wahl erfolgt bei Bedarf. 
  5. Bedarf ist gegeben, wenn
    1. der Vorstand dauerhaft krankheitsbedingt sein Amt nicht mehr ausüben kann,
    2. mehr als 3/4 aller Mitglieder anzeigen, wählen zu wollen,
    3. Ein nachweislich vorsätzliches schädliches Verhalten dem Team gegenüber, 
    4. Veruntreuung von Mitteln, oder
    5. Der Vorstand in Textform anzeigt, sein Amt abgeben zu wollen, oder 
    6. Bei Tod 
  6. Die Wahl ist mindestens 1 Kalendermonat vorher dem Team durch den Vorstand in Textform anzukündigen und muss innerhalb des nächsten Kalendermonats nach dessen Ankündigung erfolgen.
    1. An der Wahl müssen mehr als 2/3 aller Mitglieder teilnehmen.
    2. Kann die Wahl nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, so ist diese zum schnellstmöglichen Termin erneut durchzuführen.
  7. Die Durchführung der Wahl liegt beim Vorstand.
  8. Zur Wahl muss sich mindestens ein Kandidat aufstellen.
    1. Kandidieren kann jedes Mitglied.
    2. Die Kandidatur ist durch das Mitglied anzuzeigen oder auf Vorschlag eines anderen Mitgliedes.
    3. Der Kandidat muss spätestens 24h vor Wahlbeginn seiner Kandidatur zustimmen oder ablehnen.
  9. Die Wahl erfolgt geheim.
  10. Ein Kandidat wird zum Vorstand, wenn dieser
    1. die Wahl durch eine einfache Mehrheit gewinnt, oder
    2. alle weiteren Kandidaten bis unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse auf Ihre Kandidatur verzichten.
  11. Bei Stimmengleichheit der Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen.
  12. Die Ergebnisse der Wahl sind innerhalb 24h dem Team mitzuteilen.
  13. Im Allgemeinen wird das Team durch das Vorstandsmitglied vertreten.
    1. Angelegenheiten des Teams sind grundsätzlich durch den Vorstand zu klären.
    2. Werden Angelegenheiten durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung angeordnet, so obliegt dem Vorstand deren Durchführung.
  14. Der Vorstand hat weiter insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Überwacht die Einhaltung der Teamsatzung und greift bei Verstoß ein oder erlässt Sanktionen.
    2. Beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet diese vor und führt diese durch.
    3. Vergibt Rollen und Funktionen an Mitglieder, die zur Interessenswahrung des Teams dienen.
    4. Gibt gemeinsame Veranstaltungen bekannt oder schlägt diese vor.
    5. Verwaltet Mittel sowie das Vermögen des Teams.

6. Vertreter

  1. Der Vertreter des Teams besteht aus einer skalierenden Anzahl an gewählten Mitgliedern, mindestens allerdings einem Mitglied.
  2. Die Skalierung sieht wie folgt aus:
    1. Menge an Mitgliedern <=10 - 1 Vertreter,
    2. Menge an Mitgliedern <=20 - 2 Vertreter,
    3. Menge an Mitgliedern  >20 - 3 Vertreter
  3. Vertreter können einzeln gewählt und Bestellt werden.
  4. Die Bestellung der Vertreter erfolgt durch eine Wahl aller Stimmberechtigten Mitglieder.
  5. Der/Die Vertreter wird/werden für unbestimmte Zeit bestellt.
  6. Die Wahl erfolgt bei Bedarf. 
  7. Bedarf ist gegeben, wenn
    1. Ein Vertreter dauerhaft krankheitsbedingt sein Amt nicht mehr ausüben kann,
    2. mehr als 3/4 aller Mitglieder anzeigen, wählen zu wollen,
    3. Ein nachweislich vorsätzliches schädliches Verhalten dem Team gegenüber,
    4. Der Vertreter in Textform anzeigt, sein Amt abgeben zu wollen, oder 
    5. Bei Tod 
  8. Die Wahl ist mindestens 1 Kalendermonat vorher dem Team durch den Vorstand in Textform anzukündigen und muss innerhalb des nächsten Kalendermonats nach dessen Ankündigung erfolgen.
    1. An der Wahl müssen mehr als 2/3 aller Mitglieder teilnehmen.
    2. Kann die Wahl nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, so ist diese zum schnellstmöglichen Termin erneut durchzuführen.
  9. Die Durchführung der Wahl liegt beim Vorstand.
  10. Zur Wahl muss sich mindestens ein Kandidat aufstellen.
    1. Kandidieren kann jedes Mitglied.
    2. Die Kandidatur ist durch das Mitglied anzuzeigen oder auf Vorschlag eines anderen Mitgliedes.
    3. Der Kandidat muss spätestens 24h vor Wahlbeginn seiner Kandidatur zustimmen oder ablehnen.
  11. Die Wahl erfolgt geheim.
  12. Ein Kandidat wird zum Vertreter, wenn dieser
    1. die Wahl durch eine einfache Mehrheit gewinnt, oder
    2. alle weiteren Kandidaten bis unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse auf Ihre Kandidatur verzichten.
  13. Bei Stimmengleichheit der Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen.
  14. Die Ergebnisse der Wahl sind innerhalb 24h dem Team mitzuteilen.
  15. Im Allgemeinen vertritt ein Vertreter das Team gleichermaßen wie der Vorstand, allerdings immer in Absprache mit diesem.
  16. Der Vertreter hat weiter insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Überwacht die Einhaltung der Teamsatzung.
    2. Arbeitet Delegierte Aufgaben ab, oder deliriert sie weiter,
    3. Hilft bei Mitgliederversammlungen,
    4. Unterstützt den Vorstand.

7. Kassenwart

  1. Der Kassenwart des Teams besteht aus einem gewählten Mitglied.
  2. Die Bestellung des Kassenwart erfolgt durch eine Wahl aller Stimmberechtigten Mitglieder.
  3. Der Kassenwart wird für unbestimmte Zeit bestellt.
  4. Die Wahl erfolgt bei Bedarf. 
  5. Bedarf ist gegeben, wenn
    1. der Kassenwart dauerhaft krankheitsbedingt sein Amt nicht mehr ausüben kann,
    2. mehr als 3/4 aller Mitglieder anzeigen, wählen zu wollen,
    3. Ein nachweislich vorsätzliches schädliches Verhalten dem Team gegenüber, 
    4. Veruntreuung von Mitteln,
    5. Der Kassenwart in Textform anzeigt, sein Amt abgeben zu wollen, oder 
    6. Bei Tod 
  6. Die Wahl ist mindestens 1 Kalendermonat vorher dem Team durch den Vorstand in Textform anzukündigen und muss innerhalb des nächsten Kalendermonats nach dessen Ankündigung erfolgen.
    1. An der Wahl müssen mehr als 2/3 aller Mitglieder teilnehmen.
    2. Kann die Wahl nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, so ist diese zum schnellstmöglichen Termin erneut durchzuführen.
  7. Die Durchführung der Wahl liegt beim Vorstand.
  8. Zur Wahl muss sich mindestens ein Kandidat aufstellen.
    1. Kandidieren kann jedes Mitglied.
    2. Die Kandidatur ist durch das Mitglied anzuzeigen oder auf Vorschlag eines anderen Mitgliedes.
    3. Der Kandidat muss spätestens 24h vor Wahlbeginn seiner Kandidatur zustimmen oder ablehnen.
  9. Die Wahl erfolgt geheim.
  10. Ein Kandidat wird zum Kassenwart, wenn dieser
    1. die Wahl durch eine einfache Mehrheit gewinnt, oder
    2. alle weiteren Kandidaten bis unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse auf Ihre Kandidatur verzichten.
  11. Bei Stimmengleichheit der Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen.
  12. Die Ergebnisse der Wahl sind innerhalb 24h dem Team mitzuteilen. 
  13. Der Kassenwart hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Überwacht Geldein- und Geldausgänge.
    2. Ist jederzeit berechtigt Auskünfte über das Teamkonto zu geben und bei Anfrage auch Auskünfte zu geben.
    3. Kann, in Absprache mit dem Vorstand, Gelder für Abgestimmte Aufgaben verwenden.
    4. Ist berechtigt säumige Beiträge einzufordern und kann bei Bedarf Sanktionen veranlassen, oder ein Ausschluss einzuberufen.

8. Mitgliederversammlung

  1. Zur Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder.
  2. Die Mitgliederversammlung ist einmal im Kalenderjahr oder bei Bedarf durchzuführen. 3. Bedarf ist gegeben, wenn:
    1. mehr als die Hälfte aller Mitglieder dem Vorstand gegenüber in Textform Bedarf anzeigen, oder wenn
    2. der Vorstand eine Versammlung einberuft.
  3. Die Mitgliederversammlung ist in Textform durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Kalendermonat einzuberufen.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die 2/3 aller Mitglieder teilnimmt.
    1. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist diese innerhalb der nachfolgenden 4 Wochen zu wiederholen.
    2. Eine wiederholte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
    3. Eine Teilnahme ist auch digital möglich.
  5. Im Allgemeinen sind Beschlüsse in einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung zu fassen.
    1. Mitglieder, auch der Vorstand und Vertreter, haben gleiches Stimm- und Wahlrecht.
    2. Satzungsänderungen sowie die Beantragung der Auflösung des Teams benötigen eine Mehrheit von mindestens dreiviertel aller teilnehmenden Mitglieder.
  6. Die Ergebnisse der Versammlung sind zu protokollieren und dem Team in Textform bekanntzugeben.

 

9. Mitglieder, Ehrenmitglieder und Rookie‘s

  1. Alle Mitglieder, egal welchen Status sie haben, haben das Recht aktiv die Interessen des Teams umzusetzen und in deren Gestaltung mitzuwirken.
  2. Mitglieder und Ehrenmitglieder dürfen Darstellungen mit dem Teamnamen tragen (siehe Punkt 11).
  3. Mitglieder und Ehrenmitglieder haben bei Wahlen gleiches Stimm- und Wahlrecht.
  4. Rookie’s haben kein Stimmrecht.
  5. Mitglieder, Ehrenmitglieder und Rookie‘s haben das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an Abfragen für gemeinsamen Veranstaltungen und Versammlungen.
  6. Mitglieder haben die Pflicht zur Teilnahme an Teamentscheidungen und Wahlen.
  7. Ehrenmitglieder haben das Recht zur Teilnahme an Teamentscheidungen und Wahlen.
  8. Ehrenmitglieder haben das Recht, bei allen Veranstaltungen und Unternehmungen teilzunehmen, dies ist allerding in geeignetem Zeitlichen Abstand zu bekunden.
  9. Erfüllt ein Mitglied die ihm gestellten Aufgaben in Summe nicht, so entscheidet der Vorstand, ob eine Duldung, Sanktionierung, der Wechsel in die Ehrenmitgliedschaft oder ein Ausschluss des Mitgliedes vorzuziehen ist.
  10. Erfüllt ein Rookie die ihm gestellten Aufgaben nicht oder gibt es berechtigte Zweifel, so kann der Vorstand dessen Auswahlverfahren beenden und eine Aufnahme ablehnen.

10. Auflösung

  1. Das Team ist aufzulösen, wenn
    1. weniger als 2 Mitglieder verbleiben, oder
    2. die Mitgliederversammlung eine Auflösung beantragt hat und der Vorstand dem zustimmt.
  2. Die Auflösung erfolgt unverzüglich nach Bekanntgabe dieser.
  3. Bei Auflösung werden Mittel und Vermögen des Teams zu gleichen Teilen auf alle Teammitglieder aufgeteilt.
    1. Ist eine Teilung nicht möglich, haben sich Mitglieder außerordentlich zu einigen. Bis zur Einigung verbleibt das entsprechende Vermögen oder das Mittel beim bisherigen Besitzer.

 

11. Darstellung

  1. Die Langform ist „Leipzig Tactical Force“.
  2. Die Kurzform „L-T-F“ ist in der Bedeutung der Langform gleichzusetzen. 
  3. Abbildung tragen entweder die Langform oder die Kurzform.

 

12. Satzungsänderungen und Wirksamkeit

  1. Die Satzung ist ab sofort Gültig. 
  2. Alle vorherigen verlieren mit Inkrafttreten der Aktuellen Satzung ihre Gültigkeit.
  3. Mit Eintritt in das Team „Leipzig Tactical Force“ gilt diese Satzung als:
    1. Gelesen,
    2. Verstanden und
    3. Anerkannt
  4. Eine Änderung der Teamsatzung obliegt dem Vorstand.
    1. Die Änderung ist dem Team in Textform anzuzeigen.
    2. Die Änderung ist gültig, wenn diese durch mindestens dreiviertel aller Mitglieder gebilligt wird.
    3. Die geänderte Teamsatzung ist durch den Vorstand bekanntzugeben.
    4. Die geänderte Teamsatzung tritt unverzüglich nach Bekanntgabe in Kraft, wenn nicht anderes vor Bekanntgabe verlautet wird.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teamsatzung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Gesamtheit der Teamsatzung bestehen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

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